Der Führerscheinumtausch steht bevor und betrifft Inhaber von Führerscheinen, die bereits seit langer Zeit im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind. Die genauen Umtauschfristen variieren je nach Geburtsjahr der Führerscheininhaber. Es ist wichtig, diese Fristen zu kennen und den Umtausch rechtzeitig zu planen, um mögliche Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden.
Dieser Prozess soll zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen und modernere Führerscheindokumente einführen. Betroffene sollten daher die offiziellen Informationen und Anweisungen der örtlichen Behörden beachten.
1. Führerscheinumtausch: Hintergründe und Fristen
Die Umtauschpflicht für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist nun in Kraft. Die Fristen richten sich nach dem Geburtsdatum der Inhaber, nicht nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Etwa 45 Millionen Führerscheine sind betroffen, und die Umstellung zielt auf erhöhte Fälschungssicherheit ab und wird von einer speziellen Datenbank unterstützt.
Wer die Frist verpasst und dennoch fährt, riskiert ein Bußgeld. Für Lkw- und Busführerscheine kann dies sogar eine Straftat darstellen. Sorgen Sie rechtzeitig für den Umtausch, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
2. Umtausch von Führerscheinen vor dem 31. Dezember 1998
Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, unterliegen bestimmten Umtauschfristen, die nach dem Geburtsjahr des Inhabers festgelegt sind. Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen. Für diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2022.
Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, haben Zeit bis zum 19. Januar 2023. Wenn du zwischen 1965 und 1970 geboren wurdest, ist der Umtausch bis zum 19. Januar 2024 erforderlich. Für Führerscheininhaber, die 1971 oder später geboren wurden, gilt der 19. Januar 2025 als Stichtag für den Umtausch.
3. Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Jüngere Menschen, die ihren Führerschein bis 1999 erworben haben, müssen sich an das Ausstellungsdatum ihres Führerscheins halten, nicht an ihr Geburtsjahr, um die Umtauschfristen zu bestimmen. Wenn der Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, ist der Stichtag für den Umtausch der 19. Januar 2026. Für Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, verschiebt sich die Frist um ein Jahr auf den 19. Januar 2027.
Für diejenigen, deren Führerschein zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurde, gilt die Frist am 19. Januar 2028. Ein weiteres Jahr später betrifft die Frist diejenigen, die ihren Führerschein 2008 erhalten haben (19. Januar 2029). Für jedes darauffolgende Jahr erhöht sich die Frist um ein weiteres Jahr.
4. Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinumtausch
Für den Umtausch deines Führerscheins sind bestimmte Dokumente erforderlich. Du benötigst deinen Personalausweis (oder Reisepass), ein biometrisches Foto und deinen aktuellen Führerschein.
Falls dein Führerschein in Papierform vorliegt und nicht von der Behörde deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, wird auch eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde benötigt. Die Beantragung dieser Abschrift kann in der Regel online erfolgen, und sie wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt – ein praktischer Service!
5. Kosten und Häufigkeit des Führerscheinumtauschs
Der Umtausch deines alten Führerscheins erfordert eine Gebühr von 25 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass die bisherigen Fahrerlaubnisklassen für Pkw und Motorrad unbefristet gültig bleiben, während der neue Führerschein eine Laufzeit von 15 Jahren hat.
Wenn du versäumst, deinen alten Führerschein umzutauschen, riskierst du ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Daher ist es ratsam, die Umtauschfristen im Auge zu behalten und den Prozess rechtzeitig durchzuführen, um eventuelle Strafen zu vermeiden.
6. Ist es erlaubt, den Führerschein auf dem Smartphone vorzuzeigen?
Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie ihren Führerschein während einer Polizeikontrolle auch über eine Smartphone-App vorzeigen dürfen. Dies ist jedoch nicht gestattet. Zwar wurde die App Verimi speziell für diesen Zweck entwickelt, aber sie funktionierte nicht zuverlässig genug und wurde aufgrund der hohen Anfragen der Nutzer im Oktober 2021 eingestellt.
Selbst nach Bedenken des Chaos Computer Clubs ist unklar, ob es in Zukunft einen erneuten Versuch geben wird, eine solche App zu entwickeln. Zum aktuellen Stand ist es jedenfalls nicht möglich, den Führerschein über das Handy gegenüber der Polizei nachzuweisen.