3. Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Jüngere Menschen, die ihren Führerschein bis 1999 erworben haben, müssen sich an das Ausstellungsdatum ihres Führerscheins halten, nicht an ihr Geburtsjahr, um die Umtauschfristen zu bestimmen. Wenn der Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, ist der Stichtag für den Umtausch der 19. Januar 2026. Für Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, verschiebt sich die Frist um ein Jahr auf den 19. Januar 2027.
Für diejenigen, deren Führerschein zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurde, gilt die Frist am 19. Januar 2028. Ein weiteres Jahr später betrifft die Frist diejenigen, die ihren Führerschein 2008 erhalten haben (19. Januar 2029). Für jedes darauffolgende Jahr erhöht sich die Frist um ein weiteres Jahr.