4. Diebstahlschutz für Einkaufswagen
Es ist ein ärgerliches Problem, das leider immer wieder vorkommt. Die eigentlich ausschließlich für den Einkauf in der Filiale bereitgestellten Einkaufswagen werden nach ihrer Benutzung nicht von jedem wieder an ihren Stand zurück gebracht.
Das Einführen eines Geldstückes oder eines Chips, um den Korb aus der Verankerung zu lösen, in der er mit anderen Körben steht, ist offenbar kein Anreiz, ihn nach dem Einkauf und dem Einladen der gekauften Ware, zurück zu bringen. Dadurch entstehen dem Handel regelmäßig Verluste, die sich, je nach der Art des Einkaufswagens, zwischen 50 und 150 Euro bewegen. Sie sind ein Ärgernis für jeden Supermarkt.