12. Bedürfnisse der Haustiere gehören nicht zu den Aufgaben!
Wenn nicht explizit im Vorfeld vereinbart wurde, dass die Betreuung der Haustiere ins Aufgabenfeld des Hauspersonals fällt, gehören Aufgaben wie Fütterungen, Spaziergänge oder die Säuberung des Katzenklos nicht in deren Zuständigkeit. Allerdings gehen einige Kunden im Vorfeld trotzdem davon aus, dass sie jene Aufgaben ebenfalls übernehmen. Das ist allerdings eine falsche Annahme!
Wenn es um die Betreuung der geliebten Vierbeiner geht, ist das Reinigungspersonal in aller Regel nicht verantwortlich. Jene Aufgaben müssen die Besitzer selbst übernehmen oder aber andere Menschen damit betreuen. Einige Hausdamen kümmern sich zwar trotzdem gelegentlich um die Tiere, aber offiziell gehört es nicht in deren Aufgabengebiet. Allerdings fällt beispielsweise die Beseitigung von Tieren durchaus in die Zuständigkeit.