18 Dinge, die im Supermarkt verboten sind

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Ja, auch Einkaufen im Supermarkt will, gekonnt sein. Und das nicht nur bei großem Andrang, wie zu Weihnachten oder wenn ein Feiertag ansteht. Dann wird das Einkaufen im Supermarkt, nämlich wirklich zu einer Belastungsprobe. Aber wir haben eine etwas andere Liste für Sie mit den Dingen, die man im Supermarkt nicht machen sollte. Also aufpassen und lernen!

Wieso will einkaufen gelernt sein? Da kann man nicht viel falsch machen? Dann lassen Sie sich gern vom Gegenteil überzeugen. Nachfolgend sind für Sie 18 Dinge aufgeführt, die man im und um den Supermarkt herum falsch machen kann:

1. Ware beschädigen/Ware öffnen

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Einigen ist es vielleicht schon passiert: Ein Glas Marmelade fällt herunter und geht zu Bruch. Sie selbst bedauern die Beschädigung und entschuldigen sich. Der Mitarbeiter reagiert freundlich und sagt, Sie sollen sich ein neues Glas nehmen und reinigt selbstverständlich den Boden. Schadensersatz leisten müssen Sie auch auf Nachfrage nicht. So ist es in den meisten Fällen.

Aber was Sie sicher nicht wussten: normalerweise kann der Supermarkt Schadensersatz fordern, da diesem aufgrund Ihres Fehlers ein Schaden entstanden ist. Dies wäre in der Regel ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung. In den meisten Fällen reagieren die Mitarbeiter aber sehr kulant und es werden Ihnen gegenüber keinerlei Erstattungsansprüche gestellt.

Bei offensichtlich mutwilligen Beschädigungen sieht das zu recht anders aus! Dies kann nicht nur ein Hausverbot und zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Verständlich: das Erscheinungsbild der Ware und ihrer Verpackung wird beschädigt, der Inhalt reduziert und/oder wichtige Hygieneregeln werden nicht eingehalten. Auch hier gilt: vor jeglicher Benutzung steht der Kauf! Ansonsten erleidet der Händler durch Ihr Verschulden einen Verlust, für den Sie haftbar gemacht werden können.

2. Lebensmittel probieren

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So wie der kleine Junge es hier macht, sollten Sie es eigentlich nicht nachmachen. Wie mit den Getränken verhält es sich auch mit allen anderen Lebensmitteln. Vor dem Kauf an der Kasse ist die Ware noch Besitz des Ladenbetreibers und darf nicht konsumiert werden! Verstöße gelten in jedem Fall als Diebstahl. Auch nur eine einzige Weintraube zu kosten, ist verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen haben und/oder ein Hausverbot nach sich ziehen.

Auch hierzu gab es bereits diverse Gerichtsurteile. Also müsste die Mutter oder der Vater dieses Jungen auf jeden Fall Acht geben, dass das nicht passiert und die Ware vorher bezahlt wird.

3. Schon vor der Kasse einen Schluck trinken

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Sie möchten eine Flasche Wasser kaufen, weil Sie riesigen Durst haben? Beim Blick auf die Schlange an der Kasse zögern Sie nicht lange, drehen den Deckel auf und genießen einen erfrischenden Schluck.

Für Sie ist das kein Problem, da Sie wissen, dass Sie die Flasche sowieso kaufen und natürlich auch bezahlen wollen. Der Verkäufer, der Sie dabei beobachten könnte, weiß das jedoch nicht. Theoretisch besteht vor dem Kauf der Ware an der Kasse die Möglichkeit für Sie, die angetrunkene Flasche wieder zurück ins Regal zu stellen. Dies wäre genau genommen Diebstahl und würde ergeben, dass die Ware beschädigt ist und der Verkäufer einen Verlust erleidet.

Aus diesem Grund ist es verboten, auch nur einen Schluck unbezahlter Getränke zu trinken. Warten Sie also lieber ab, bis Sie die Ware bezahlt haben. Alternativ könnten Sie auch erst an der Kasse stehend trinken, sodass der Verkäufer zumindest sieht, dass Sie gewillt sind, den Artikel zu bezahlen. Das beugt Missverständnissen vor.

4. Eigene Tasche anstelle eines Einkaufskörbchens nutzen

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Auch, wenn Sie einen waschechten Einkaufskorb dabei haben, der nur seinem Zweck gerecht werden soll: legen Sie in diesen unbezahlte Ware hinein, gilt das rechtmäßig als Diebstahl. Der Grund dafür ist derselbe wie beim Probieren von Lebensmitteln: für den Verkäufer ist nicht ersichtlich, ob Sie die Ware auch wirklich zur Kasse zum Bezahlen bringen wollen.

Dies kann als versuchter Diebstahl ausgelegt werden. Wenn Sie Ihre Tasche jedoch von selbst an der Kasse vorzeigen, sollten Sie keinerlei Probleme bekommen. Am besten, Sie verwenden einen im Supermarkt angebotenen Einkaufskorb oder Einkaufswagen.

Auch in diesem Fall gab es bereits Gerichtsverfahren, weil Verkäufer davon ausgingen, dass Kunden versucht waren, sich die Ware „in die eigene Tasche zu stecken“, sprich zu stehlen. Derartigen Missverständnissen kann man leicht aus dem Weg gehen.

5. Produkte leer kaufen

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Sie lieben diese eine Sorte Schokolade und wollen sich einen Vorrat zulegen? Bei fünf Tafeln mag das noch kein Problem sein, bei mehreren wird es dann aber schon kritisch. Als Kunde ist Ihnen nur gestattet, Waren in „handelsüblichen Mengen“ zu shoppen.

Erweckt es beim Verkäufer den Eindruck, dass ihretwegen morgen niemand in der Stadt mehr Schokolade kaufen kann, ist er berechtigt, Ihnen den Kauf auf eine gewisse Menge beschränken, sodass den anderen Kunden ebenfalls die Möglichkeit bleibt, die Ware einzukaufen.

Das sollten Sie wissen, bevor Sie den nächsten Supermarkt leer kaufen wollen. Was das angeht, sind Sie im Internet tatsächlich etwas besser beraten. Hier gibt es oftmals Angebote, bei denen Sie sparen, wenn Sie größere Mengen bestellen. Dem Süßigkeitenvorrat steht dann nichts mehr im Wege.

6. Den Einkaufswagen ausführen

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Wie wir gelernt haben, gibt es so einige Dinge, die Sie im Supermarkt falsch machen können und manche davon können sogar zivilrechtlich verfolgt werden, also aufpassen. Ein weiterer Punkt, den sie nicht machen sollten, ist den Einkaufswagen mitzunehmen. Auch das gilt als Diebstahl. Wer den Einkaufswagen nach dem Einkauf nicht zurückbringt, sondern woanders hin „ausführt“ hat ihn gestohlen und sich damit strafbar gemacht.

An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass Sie den Einkaufswagen nicht zweckentfremden dürfen. Es ist nicht erlaubt, sich hineinzusetzen oder darauf stehend „Rennen“ zu fahren. Auch, wenn es so viel Spaß macht. Dem Drang sollte man lieber wieder stehen.

7. Umtausch

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Weiter gehts mit dem nächsten Punkt, den Sie im Supermarkt lieber vermeiden sollten. Was in Elektro-Geschäften, Drogeriemärkten, im Internet und in Fashion-Shops kein Problem darstellt, wird in Supermärkten schon etwas schwieriger.

Lebensmittel können nicht einfach so umgetauscht werden. Es müssen Mängel an den Artikeln ersichtlich sein oder es muss sich um abgelaufene Produkte handeln. Auch hier ist die Kulanz des Verkäufers mitentscheidend. Am besten, Sie achten immer auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und überprüfen die Verpackung auf eventuelle Beschädigungen, bevor Sie die Ware kaufen. Dann haben sie nach ihrem Einkauf keine Probleme und können sicher sein, nur die beste Ware mitgenommen zu haben.

8. Haustiere mitbringen

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Unser Punkt Nummer acht ist für die meisten Haustierbesitzer besonders schwierig. In den meisten Supermärkten ist es nicht erlaubt, seine Haustiere mitzubringen. Dem stehen die Hygienevorschriften im Wege. Außerdem kann es bei bspw. größeren Hunden leicht passieren, dass die Ware beschädigt oder gar verzehrt wird. Daher finden Sie an vielen Eingangstüren Verbotsschilder – „Tiere müssen draußen bleiben. Auch die kleinen süßen.“ Schade, für den ein oder anderen Hund der einsam draußen auf sein Herrchen warten muss.

Anders ist es hingegen in Tierfachgeschäften. Hier dürfen die Vierbeiner beim Shoppingerlebnis dabei sein – schließlich geht es ja auch um sie.

9. Rauchen

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Dieser Punkt ist besonders zu beachten. Wie in vielen anderen geschlossenen Lokalitäten ist das Rauchen im Supermarkt nicht erlaubt. Dies sollte aber selbstverständlich sein. Vor dem Eingang des Supermarktes finden Sie mitunter Aschenbecher. Dort ist das Rauchen auch kein Problem. Aber wer sich bei seinem Einkauf nicht daran hält, der wird mit einer Strafe rechnen müssen und noch dazu ist, dass den anderen Einkäufern gegenüber so gar nicht fair.

Bevor Sie sich die Zigarette also beim nächsten Einkauf anzünden sollten, rauchen Sie lieber vorher. Oder hören Sie ganz auf, das wäre die gesündeste Lösung.

10. Kartenzahlung bei Kleinstbeträgen

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Es gibt zwei Sorten von Menschen. Die, die nie Bargeld haben oder die, die immer welches dabei haben. In einigen Märkten ist es möglich, selbst Salz für 20 Cent mit Kredit- oder EC-Karte zu zahlen. Viele kleinere Märkte akzeptieren eine Kartenzahlung jedoch erst ab 5 oder 10 Euro, da für Sie selbst sonst zu hohe Gebühren entstehen, die in keinem Verhältnis zum Einkaufswert stehen.

Wenn Sie also vorhaben, nur etwas Kleines in einem kleinen Supermarkt einzukaufen, heben Sie lieber vorher Geld ab. Ansonsten werden Sie leicht in Versuchung gebracht, etwas Unnötiges zu kaufen, um den Mindestbetrag für eine Zahlung mit EC-Karte zu erreichen.

11. Zeitungen lesen

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Es ist verlockend einfach an der Kasse noch schnell die aktuelle Bild-Ausgabe oder den neuesten Klatsch bei der BUNTE zu lesen. Das verstehen wir, aber trotzdem sollten Sie das nicht machen. Zeitungen und Zeitschriften zu lesen, um sie dann zurück ins Regal zu legen, ist nicht Sinn der Sache. Würde das jeder Kunde so machen, würden Redakteure und Händler nichts mehr verdienen. Logisch also eigentlich, dass das Lesen von Artikeln in unbezahlten Zeitungen und Zeitschriften verboten ist.

Bevor Sie also erfahren können, welchen Tratsch und Klatsch es aus dem königlichen Hause zu erfahren gibt, führt kein Weg an der Kasse vorbei.

12. Überzahltes Wechselgeld einbehalten

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Der Verkäufer gibt Ihnen zu viel Wechselgeld und bemerkt seinen Fehler nicht. Sie haben nun erstmal gespart. In vielen Fällen funktioniert das und man darf sich über seinen kleinen Geldgewinn freuen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Zunächst müssen Sie wissen: Sie sind nicht verpflichtet, den Kassierer auf seinen Fehler hinzuweisen. Er ist in der Pflicht, seinen Job gewissenhaft auszuführen und muss im Falle des Falles auch dafür haften. Sollte jedoch herauskommen, dass Sie das überzahlte Geld einbehalten haben, sind Sie dazu verpflichtet, es zurückzuzahlen. Andernfalls würden Sie sich strafbar machen.

13. Gemüsegrün entfernen

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Sie essen das Grün vom Gemüse sowieso nicht und Kaninchen haben Sie auch nicht zu Hause. Dann ist die Sachen für Sie klar, dass Grün muss weg: Eigentlich geben wir Ihnen recht. Wenn man darüber nachdenkt, ist es wirklich sinnlos, Gemüsegrün zu kaufen, welches Zuhause keinerlei Verwendung findet.

Jedoch ist es nicht erlaubt, beispielsweise Möhren vom Grün zu entfernen, bevor sie gewogen werden. Es ist also Pflicht, Gemüse samt Gemüsegrün zu erwerben. Vielleicht können Sie dieses an ein paar Hasen aus der Nähe verfüttern. Oder wenn Sie es nicht möchten, dann gibt es auch die Option, solches Gemüse, wie Karotten ohne Grün zu erwerben.

14. Keine Diskretion wahren

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Privatsphäre ist eigentlich immer und überall wichtig und keiner schätzt es, wenn man ihm auf die Pelle rückt. Wie am Bankschalter sollten Sie auch an der Kasse Abstand zu Ihrem Vordermann halten. Dessen Geschäfte gehen Sie nichts an – auch, wenn es „nur“ um Lebensmittel geht. Dass aus selbstverständlich dem gleichen Grund, aus dem man Abstand hält, wenn jemand bei einer Kartenzahlung seine Geheimzahl eintippt.

Ein gesunder Abstand von einem Meter ist völlig in Ordnung. Sie wurden es ja wahrscheinlich auch schätzen, wenn sie in Ruhe einkaufen können. Weiter gehts mit dem nächsten Punkt, den man im Supermarkt beachten sollte…

15. Containern

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In den Medien war dieses Thema heiß diskutiert: „Containern“. Es gab einige Menschen, die entgegen der Wegwerfgesellschaft Lebensmittelverschwendung reduzieren wollten und somit Lebensmitteln aus Containern von Supermärkten stahlen. Dies ist jedoch verboten und gilt auch rechtmäßig als Diebstahl. Auch, wenn Lebensmittel weggeworfen werden: Was sich im Container befindet, ist nach wie vor im Besitz des Supermarktes.

Es gab deswegen schon einige Anzeigen bei der Polizei gegen größere „Container“-Gruppen und Aktivisten. Daher lassen Sie besser die Finger von Lebensmitteln, die Ihnen nicht gehören. Auch, wenn diese bereits im Müll liegen. Weiter gehts mit Punkt 16 unserer Supermarkt-Liste.

16. Das Kunden-WC benutzen, ohne Kunde zu sein

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Ja, wir kennen das, wenn man ganz dringend auf die Toilette muss und einfach keine in Sicht ist. Viele Supermärkte bieten ein WC für ihre Kunden an. Wenn Sie jedoch kein Kunde sind, dann gilt das Angebot für Sie auch nicht. In vielen Fällen wird dann eine Gebühr für die Toilettenbenutzung verlangt. Diese bewegt sich im Normalfall zwischen fünfzig Cent und einem Euro. Und das ist ja auch in Ordnung, wenn man doch nur dringend auf die Toilette möchte und sonst keine in Sicht war.

Bestenfalls fragen Sie einfach freundlich das Personal um Hilfe, wenn Sie sich nicht sicher sind.

17. Reduzierte Artikel reklamieren

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Wie in anderen Läden gilt auch im Supermarkt: reduzierte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass im Supermarkt ohnehin vorrangig Lebensmittel verkauft werden, für deren Preisreduzierung in den meisten Fällen ein bald erreichtes Ablaufdatum Voraussetzung ist. Ist ihre Ware also abgelaufen, dann wird sie oft günstiger angeboten. Das ist das Prinzip. Daher kann man solche Ware auch nicht umtauschen und sie sollte eigentlich auch noch einwandfrei genießbar sein.

Schauen Sie bei reduzierter Ware also lieber einmal genauer hin, bevor Sie sie kaufen. Weiter geht es mit unserem Punkt 18, der dich vielleicht überraschen wird.

18. Unrechtmäßig Parken

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Unser letzter Punkt wird Sie vielleicht überraschen oder vielleicht wussten Sie das auch schon. Auch auf dem Parkplatz des Supermarktes gelten selbstverständlich Regeln. In erster Linie haben Sie sich an die StVO zu halten. Behindertenparkplätze und Mutter-Kind-Parkplätze sind für berechtigte Personen freizuhalten. Und wer zum Beispiel gar nicht einkaufen gehen will, aber trotzdem dort parkt, der wird Probleme bekommen.

Mit diesen Tipps sollte Ihnen beim Einkaufen nichts mehr passieren können. Aber passen Sie weiterhin auf, denn manche Probleme lassen sich ganz einfach verhindern. So wird das nächste Einkaufs-Erlebnis sicher auch ein Positives. Hoffen wir nur, dass Sie nicht vor einem Feiertag oder zu Weihnachten einkaufen gehen.