5. So war das wohl nicht gemeint
Wird ein DDR-Bürger von der Volkspolizei angehalten. Daraufhin wird er vom Polizisten gefragt: „Können Sie sich ausweisen?“
Der Bürger daraufhin nur: „Kann man das jetzt selbst?“
Hehehe, „ausweisen“. Den haben wir sofort verstanden. Du auch? Es geht mal wieder um eine Doppeldeutigkeit. „Ausweisen“ im polizeilichen Kontext bedeutet natürlich nichts Anderes als „einen Ausweis vorzeigen“. Das ist eine Standardfrage bei jeder Personenkontrolle.
Aber natürlich bedeutet „ausweisen“ mitunter auch „eine Person des Landes verweisen“. Dementsprechend fragt der DDR-Bürger erstaunt, ob er das jetzt selbst machen kann. Denn natürlich möchten alle Bürger die DDR sofort verlassen und in den guten Westen auswandern. Leider wird es ein Missverständnis für den Mann bleiben.