4. Bürgerlicher Name
Tatsächlich heißt der Papst Franziskus, nicht Franziskus mit seinem Taufnamen. Es gibt schon seit hunderten von Jahren die Tradition, dass der gewählte Papst bei Amtsantritt seinen Taufnamen abgibt und einen sogenannten Papstnamen annimmt. Dieser kann von dem neu gewählten Papst selbst gewählt werden und wird bei der Verkündung des neuen Papstes bekannt gegeben.
Tatsächlich begann diese Tradition jedoch nicht bereits bei dem ersten Papst. Die erste Namensänderung wurde 533 aufgezeichnet, welche darauf beruhte, dass der damalig gewählte Papst den Namen einer Gottheit tragen wollte. Von dort an verselbstständigte sich diese Tradition. So kommt es, dass der bürgerliche Jorge Mario Bergoglio nun den Namen Papst Franziskus trägt.