1. Ware beschädigen/Ware öffnen
Einigen ist es vielleicht schon passiert: Ein Glas Marmelade fällt herunter und geht zu Bruch. Sie selbst bedauern die Beschädigung und entschuldigen sich. Der Mitarbeiter reagiert freundlich und sagt, Sie sollen sich ein neues Glas nehmen und reinigt selbstverständlich den Boden. Schadensersatz leisten müssen Sie auch auf Nachfrage nicht. So ist es in den meisten Fällen.
Aber was Sie sicher nicht wussten: normalerweise kann der Supermarkt Schadensersatz fordern, da diesem aufgrund Ihres Fehlers ein Schaden entstanden ist. Dies wäre in der Regel ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung. In den meisten Fällen reagieren die Mitarbeiter aber sehr kulant und es werden Ihnen gegenüber keinerlei Erstattungsansprüche gestellt.
Bei offensichtlich mutwilligen Beschädigungen sieht das zu recht anders aus! Dies kann nicht nur ein Hausverbot und zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Verständlich: das Erscheinungsbild der Ware und ihrer Verpackung wird beschädigt, der Inhalt reduziert und/oder wichtige Hygieneregeln werden nicht eingehalten. Auch hier gilt: vor jeglicher Benutzung steht der Kauf! Ansonsten erleidet der Händler durch Ihr Verschulden einen Verlust, für den Sie haftbar gemacht werden können.