6. Was hat der Diebstahlschutz der Einkaufskörbe mit dem Teppich vor der Aldi-Filiale zu tun?
Leider sind die Körbe dann zwar noch immer nicht vor Zweckentfremdung, Zerstörung oder Verschmutzung gefeilt, doch zumindest dann, wenn der Korb nicht mutwillig und unter allen Umständen zerstört werden soll, sondern nur unbedacht über die Begrenzung des Geschäftsgeländes hinaus geschoben wurde, ist das Bewegen der Einkaufshilfe nicht mehr so einfach möglich. Auf diese Weise erübrigt sich dann in der Regel auch das Entwenden der Körbe, denn wer einen solchen Korb widerrechtlich mit nach Hause nimmt, wird daran keine Freude haben und ihn für nichts wirklich nutzen können.
Ein Korb von Aldi, der über die Begrenzung des Aldi-Geländes geschoben wurde, blockiert seine Räder. Diese Blockade löst sich erst wieder, wenn der Korb über den Teppich geschoben wird, der im Eingangsbereich des Geschäftes liegt.