1. Die „Jugenddienstpflicht“
Verwundung, Gefangenschaft, Militärdienst, Kampfeinsatz und Kriegsfolgen: Hierzu wurden die jungen ausgebildeten Soldaten gezwungen. Kurz vor dem Fall Berlins befahl Hitler die Bewaffnung von Frauen und Kindern, um die letzte Schlacht der Stadt zu führen. Sie sehen deutlich, dass jeder auf diese „Mission“ vorbereitet wurde. Die Jungen mussten sich gesundheitlichen Testungen unterziehen. Stolz sehen Sie einen Jungen dessen Augen sich „bereit erklären“.
Eine absolute Extremsituation. Die Frage nach Kriegserlebnissen und Kriegserfahrungen beschäftigt die Forschung seit den 1980er bis 90er-Jahren. Doch die Ehrfurcht dieser jungen Rekrutierten sollte schon bald in Todesangst umschlagen. Die seit März 1939 gesetzlich vorgeschriebene „Jugenddienstpflicht“ verpflichtete alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren.