4. Bullmastiff
Am 12. April 2001 erließ der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“, das zum einen die Einfuhr, zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American-Pit-Bull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verbot. Durch die kräftige Statur und das selbstbewusste Auftreten wirkt der Bullmastiff beeindruckend.
Dennoch steckt hinter der wuchtigen Fassade ein liebevoller und gutmütiger Hund. Die Entscheidung sich einen Bullmastiff nach Hause zu holen sollte lange und gut überlegt sein. Die Rasse eignet sich generell nur für fachkundige und hundeerfahrene Menschen. Da der Bullmastiff in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg und Hamburg auf der Liste der gefährlichen Hunderassen steht, ist die Haltung hier nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.