1. „Ihr Kind ist sehr laut.“
Deutsche Gerichte betonen immer wieder die Wichtigkeit der Toleranz gegenüber Kinderlärm. Doch in einem Mietshaus in Regensburg hat ein Bewohner eine andere Meinung und entscheidet sich dazu, seine Beschwerde in schriftlicher Form im Treppenhaus kundzutun:
„Der Lärm, den Ihr Kind verursacht, ist äußerst störend. Wir möchten Sie darum bitten, darauf zu achten, dass es nachts nicht so laut schreit. Die Möglichkeit des Stillens sollte Ihnen ebenfalls bewusst sein. Andere Mieter in vergleichbarer Lage schaffen es schließlich auch, ihre Kinder leise zu halten. Wir danken Ihnen – Ihre Mitbewohner.“
Trotz dieser kritischen Worte haben die betroffenen Eltern eine bemerkenswerte und clevere Antwort auf diese Beschwerde parat.