5. Bitte nicht stören: Schlafzimmer der Queen Elisabeth II.
Erst im Juli 2019 hat ein 22-Jähriger versucht, die verschlossenen Räume, des Buckingham Palace zu besichtigen. Er wurde jedoch innerhalb kürzester Zeit von der Polizei festgenommen. Bereits im Jahr 1982 ereignete sich ein ähnlicher Vorfall. Dabei gelang es dem heute 71-jährigen Michael Fagan, in das Schlafzimmer der Königin Elisabeth II. einzubrechen. Seit diesem Tag sind die Sicherheitsvorkehrungen drastisch erhöht worden.
Dennoch können Sie zahlreiche Räumlichkeiten des Buckingham Palace auf legalem Wege besichtigen. Bei einer Führung werden Sie durch den Wohnort und Arbeitsplatz der Queen gebracht. Das Schlafzimmer der Queen bleibt dabei jedoch verschlossen. Dieses darf von den Besuchern nicht betreten werden. Oder würden Sie wollen, dass tausende von Menschen in Ihrem Schlafzimmer rumschnüffeln?