7. Holunda
Holunda, als Ableitung von der Holunderpflanze, wird laut deutscher Rechtsprechung als ein zu alltägliches Wort betrachtet und darf daher nicht als Vorname vergeben werden. Die Namensgebung in Deutschland unterliegt bestimmten Einschränkungen, um sicherzustellen, dass Namen das Kindeswohl nicht beeinträchtigen und keine sozialen Probleme verursachen.
In diesem Kontext wird die Verwendung von zu gebräuchlichen oder alltäglichen Begriffen vermieden, um Verwechslungen oder Missverständnisse zu verhindern. Die Auswahl eines Namens für ein Kind ist eine wichtige Entscheidung, die das Leben des Kindes langfristig beeinflusst. Daher ist es wichtig, verantwortungsbewusst bei der Namenswahl vorzugehen und die geltenden Gesetze und Standards zu beachten.