17. Aufklärungsarbeit
Da der Fall mit Little Black so hohe Wellen geschlagen hatte, nahmen die örtlichen Behörden dies zum Anlass, etwas Aufklärungsarbeit zu leisten. In letzter Zeit waren einfach zu viele ähnliche Fälle vorgekommen. So wurde die Öffentlichkeit verstärkt darauf hingewiesen, dass es verboten ist, Wildtiere, die dem staatlichen Schutz unterliegen, zu züchten, zu domestizieren, zu halten, zu jagen, zu töten oder auch zu verkaufen.
Die Tierschutzabteilung machte dabei klar, dass es sich um Straftaten handelt, die je nach Fall auch als schweres Verbrechen gelten. Sie wiesen außerdem darauf hin, dass diese Tiere auch immer ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, da es eben keine Haustiere, sondern Wildtiere sind.