4. Das Urteil
Nach den Erkenntnissen war der Heilige Pater Urbain Grandier für die schockierenden Szenen im Kloster verantwortlich. Offenbar war er ein gefährlicher Zauberer, der mit Luzifer einen teuflischen Vertrag geschlossen, dunkle Zaubersprüche gewirkt und böse Geister beschworen hatte. 1634 wurde ein Prozess durchgeführt und der Kleriker für schuldig befunden. Entsprechend grausam war auch seine Bestrafung.
Grandiers Urteil lautete: „Urbain Grandier wurde ordnungsgemäß vor Gericht gestellt und verurteilt wegen der Verbrechen der Magie, der Maleficia und der dämonischen Besessenheit mehrerer Ursulinen-Nonnen. Er soll auf den öffentlichen Platz gebracht und an einem Pfahl auf einem Gerüst befestigt werden“ dort wird er lebendig verbrannt.“ Aber die Hinrichtung hat nichts bewirkt.