2. Lebensmittel probieren
So wie der kleine Junge es hier macht, sollten Sie es eigentlich nicht nachmachen. Wie mit den Getränken verhält es sich auch mit allen anderen Lebensmitteln. Vor dem Kauf an der Kasse ist die Ware noch Besitz des Ladenbetreibers und darf nicht konsumiert werden! Verstöße gelten in jedem Fall als Diebstahl. Auch nur eine einzige Weintraube zu kosten, ist verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen haben und/oder ein Hausverbot nach sich ziehen.
Auch hierzu gab es bereits diverse Gerichtsurteile. Also müsste die Mutter oder der Vater dieses Jungen auf jeden Fall Acht geben, dass das nicht passiert und die Ware vorher bezahlt wird.