7. Keine Regel ohne Ausnahmen
Laut dem Zoll-Verfahren dürfen Sie die oben genannten Hunderassen bzw. derartige Mischlingshunde nicht nach Deutschland einführen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel: Sie bringen das Tier nach einem Auslandsaufenthalt wieder in das Bundesland zurück, in dem Sie eine Genehmigung vorweisen können.
Oder Sie sind als Tourist weniger als vier Wochen in Deutschland. Sie nehmen die Fellnase als Gebrauchshund mit ins Land, sprich als Dienst- und Behindertenbegleithund oder Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes. In jedem Fall benötigen Sie alle erforderlichen Papiere. Das sind zum Beispiel: Abstammungsnachweis, Impfpass oder Wesenstestbescheinigung. Klingt vernünftig, oder? Sehen wir uns weitere wichtige Angaben an!