Wie gefährlich sind „Listenhunde“ wirklich?

7. Keine Regel ohne Ausnahmen

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Laut dem Zoll-Verfahren dürfen Sie die oben genannten Hunderassen bzw. derartige Mischlingshunde nicht nach Deutschland einführen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel: Sie bringen das Tier nach einem Auslandsaufenthalt wieder in das Bundesland zurück, in dem Sie eine Genehmigung vorweisen können.

Oder Sie sind als Tourist weniger als vier Wochen in Deutschland. Sie nehmen die Fellnase als Gebrauchshund mit ins Land, sprich als Dienst- und Behindertenbegleithund oder Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes. In jedem Fall benötigen Sie alle erforderlichen Papiere. Das sind zum Beispiel: Abstammungsnachweis, Impfpass oder Wesenstestbescheinigung. Klingt vernünftig, oder? Sehen wir uns weitere wichtige Angaben an!

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Geschmacksknospen der Mensch hat?

Der menschliche Zunge hat etwa 10.000 Geschmacksknospen, die sich alle paar Wochen erneuern. Diese Geschmacksknospen helfen uns, süße, saure, bittere, salzige und umami Geschmäcker zu unterscheiden. Die Fähigkeit zu schmecken ist ein komplexer Prozess, der nicht nur von der Zunge, sondern auch von der Nase und dem Gehirn beeinflusst wird.