5. Erweiterte Pfandpflicht
Die erweiterte Pfandpflicht, die ab 2024 in Kraft tritt, betrifft konkret Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen mit einem Volumen von 0,1 bis 0,3 Litern. Dies bedeutet, dass zahlreiche Produkte, die bisher ohne Pfand auskamen, nun in die Pfandregelung einbezogen werden.
Ein Beispiel hierfür sind Milchmischgetränke, die unter das neue Pfandgesetz fallen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit zu fördern und die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren. Kunden müssen sich auf zusätzliche Kosten und den Umgang mit der Pfandregelung für eine breitere Palette von Produkten einstellen, während die Umwelt davon profitieren soll.