2. Lucifer
Auch der Name Lucifer fällt aus denselben Gründen in Deutschland aus der Namenswahl. Ein Paar aus Kassel hatte vor einiger Zeit vergeblich versucht, diesen Namen beim Standesamt zu beantragen. Es sei angemerkt, dass Lucifer im Gegensatz zu Namen wie Satan, Beelzebub und anderen Teufelsvarianten immer noch die schöne Bedeutung des „Lichtträgers“ trägt.
Die Eltern hatten möglicherweise eine tiefere symbolische Bedeutung im Sinn, doch die restriktiven Namensvorschriften des Landes erlaubten es nicht, diesen Namen für ihr Kind zu wählen. Deutschland legt großen Wert auf den Schutz des Kindeswohls und verhindert die Verwendung von Namen, die als problematisch erachtet werden könnten.