9. Keine Übereinstimmung für Einstellung
Der Kollege äußerte die Meinung, dass die Mitarbeiterin und der Bewerber gut zusammenpassen könnten. Die Mitarbeiterin war jedoch anderer Ansicht. Ihr Kollege begründete es damit, dass sie beide keine große Lust auf Arbeit zeigten, und sie selbst aufgrund ihres Alters nicht mehr die Jüngste sei.
Diese ungewöhnliche Diskussion verdeutlichte, dass die Arbeitseinstellung des Bewerbers nicht mit den Erwartungen des Unternehmens übereinstimmte. Die Mitarbeiterin entschied daher, dass eine Einstellung des Bewerbers nicht angemessen wäre.