6. im Internet anprangern
Klar, man kann den Falschparker einfach auf sein Verhalten ansprechen. Ein Zettel tut es jedoch auch. Im Zeitalter des Internets fallen die Drohungen heutzutage sogar heftiger aus. Es reicht nicht mehr nur auf das Fehlverhalten hinzuweisen. Hier wird damit gedroht, das Fehlverhalten im Internet bekannt zu geben.
Der Fahrer soll also online angeprangert werden, laut der Drohung auf dem Zettel. Wir vermuten, dass es sich bei dem verärgerten Urheber des Zettels um eine ältere Person handelt. Im Grunde genommen wirkt diese Drohung irgendwie lächerlich. Wir wissen auch nicht, ob der Fahrer sich davon beeindrucken ließ und sein Verhalten ändert wird.