6. Den Einkaufswagen ausführen
Wie wir gelernt haben, gibt es so einige Dinge, die Sie im Supermarkt falsch machen können und manche davon können sogar zivilrechtlich verfolgt werden, also aufpassen. Ein weiterer Punkt, den sie nicht machen sollten, ist den Einkaufswagen mitzunehmen. Auch das gilt als Diebstahl. Wer den Einkaufswagen nach dem Einkauf nicht zurückbringt, sondern woanders hin „ausführt“ hat ihn gestohlen und sich damit strafbar gemacht.
An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass Sie den Einkaufswagen nicht zweckentfremden dürfen. Es ist nicht erlaubt, sich hineinzusetzen oder darauf stehend „Rennen“ zu fahren. Auch, wenn es so viel Spaß macht. Dem Drang sollte man lieber wieder stehen.