18 Dinge, die im Supermarkt verboten sind

4. Eigene Tasche anstelle eines Einkaufskörbchens nutzen

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Auch, wenn Sie einen waschechten Einkaufskorb dabei haben, der nur seinem Zweck gerecht werden soll: legen Sie in diesen unbezahlte Ware hinein, gilt das rechtmäßig als Diebstahl. Der Grund dafür ist derselbe wie beim Probieren von Lebensmitteln: für den Verkäufer ist nicht ersichtlich, ob Sie die Ware auch wirklich zur Kasse zum Bezahlen bringen wollen.

Dies kann als versuchter Diebstahl ausgelegt werden. Wenn Sie Ihre Tasche jedoch von selbst an der Kasse vorzeigen, sollten Sie keinerlei Probleme bekommen. Am besten, Sie verwenden einen im Supermarkt angebotenen Einkaufskorb oder Einkaufswagen.

Auch in diesem Fall gab es bereits Gerichtsverfahren, weil Verkäufer davon ausgingen, dass Kunden versucht waren, sich die Ware „in die eigene Tasche zu stecken“, sprich zu stehlen. Derartigen Missverständnissen kann man leicht aus dem Weg gehen.

Interessant: Wussten Sie, dass das Universum ein Echo hat?

Die kosmische Hintergrundstrahlung ist ein schwaches Echo des Urknalls, der vor etwa 13,8 Milliarden Jahren stattfand. Diese Strahlung, die im gesamten Universum gleichmäßig verteilt ist, liefert wichtige Hinweise auf die Entstehung und Entwicklung des Universums. Sie wurde erstmals 1965 entdeckt und ist eine der stärksten Belege für die Theorie des Urknalls.