4. Eigene Tasche anstelle eines Einkaufskörbchens nutzen
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Auch, wenn Sie einen waschechten Einkaufskorb dabei haben, der nur seinem Zweck gerecht werden soll: legen Sie in diesen unbezahlte Ware hinein, gilt das rechtmäßig als Diebstahl. Der Grund dafür ist derselbe wie beim Probieren von Lebensmitteln: für den Verkäufer ist nicht ersichtlich, ob Sie die Ware auch wirklich zur Kasse zum Bezahlen bringen wollen.
Dies kann als versuchter Diebstahl ausgelegt werden. Wenn Sie Ihre Tasche jedoch von selbst an der Kasse vorzeigen, sollten Sie keinerlei Probleme bekommen. Am besten, Sie verwenden einen im Supermarkt angebotenen Einkaufskorb oder Einkaufswagen.
Auch in diesem Fall gab es bereits Gerichtsverfahren, weil Verkäufer davon ausgingen, dass Kunden versucht waren, sich die Ware „in die eigene Tasche zu stecken“, sprich zu stehlen. Derartigen Missverständnissen kann man leicht aus dem Weg gehen.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Geschmacksknospen der Mensch hat?
Der menschliche Zunge hat etwa 10.000 Geschmacksknospen, die sich alle paar Wochen erneuern. Diese Geschmacksknospen helfen uns, süße, saure, bittere, salzige und umami Geschmäcker zu unterscheiden. Die Fähigkeit zu schmecken ist ein komplexer Prozess, der nicht nur von der Zunge, sondern auch von der Nase und dem Gehirn beeinflusst wird.