4. Eigene Tasche anstelle eines Einkaufskörbchens nutzen
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Auch, wenn Sie einen waschechten Einkaufskorb dabei haben, der nur seinem Zweck gerecht werden soll: legen Sie in diesen unbezahlte Ware hinein, gilt das rechtmäßig als Diebstahl. Der Grund dafür ist derselbe wie beim Probieren von Lebensmitteln: für den Verkäufer ist nicht ersichtlich, ob Sie die Ware auch wirklich zur Kasse zum Bezahlen bringen wollen.
Dies kann als versuchter Diebstahl ausgelegt werden. Wenn Sie Ihre Tasche jedoch von selbst an der Kasse vorzeigen, sollten Sie keinerlei Probleme bekommen. Am besten, Sie verwenden einen im Supermarkt angebotenen Einkaufskorb oder Einkaufswagen.
Auch in diesem Fall gab es bereits Gerichtsverfahren, weil Verkäufer davon ausgingen, dass Kunden versucht waren, sich die Ware „in die eigene Tasche zu stecken“, sprich zu stehlen. Derartigen Missverständnissen kann man leicht aus dem Weg gehen.
Interessant:Wussten Sie, dass das größte Lebewesen der Erde ein Pilz ist?
Das größte Lebewesen der Erde ist ein Honigpilz (Armillaria ostoyae) im Malheur National Forest in Oregon, USA. Dieses Pilzgeflecht erstreckt sich über eine Fläche von etwa 965 Hektar und ist schätzungsweise über 2.400 Jahre alt. Der Pilz lebt hauptsächlich unterirdisch und zeigt nur gelegentlich seine Fruchtkörper, die wir als Pilze erkennen.