18 Dinge, die im Supermarkt verboten sind

3. Schon vor der Kasse einen Schluck trinken

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Sie möchten eine Flasche Wasser kaufen, weil Sie riesigen Durst haben? Beim Blick auf die Schlange an der Kasse zögern Sie nicht lange, drehen den Deckel auf und genießen einen erfrischenden Schluck.

Für Sie ist das kein Problem, da Sie wissen, dass Sie die Flasche sowieso kaufen und natürlich auch bezahlen wollen. Der Verkäufer, der Sie dabei beobachten könnte, weiß das jedoch nicht. Theoretisch besteht vor dem Kauf der Ware an der Kasse die Möglichkeit für Sie, die angetrunkene Flasche wieder zurück ins Regal zu stellen. Dies wäre genau genommen Diebstahl und würde ergeben, dass die Ware beschädigt ist und der Verkäufer einen Verlust erleidet.

Aus diesem Grund ist es verboten, auch nur einen Schluck unbezahlter Getränke zu trinken. Warten Sie also lieber ab, bis Sie die Ware bezahlt haben. Alternativ könnten Sie auch erst an der Kasse stehend trinken, sodass der Verkäufer zumindest sieht, dass Sie gewillt sind, den Artikel zu bezahlen. Das beugt Missverständnissen vor.

Interessant: Haben Sie jemals von der ältesten Pflanze der Welt gehört?

Die älteste bekannte lebende Pflanze ist der Jomon-Sugi, ein japanischer Zedernbaum auf der Insel Yakushima, der schätzungsweise über 7.000 Jahre alt ist. Diese uralte Pflanze hat viele historische und klimatische Veränderungen überlebt und ist ein lebendiges Zeugnis der Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit der Natur. Der Jomon-Sugi ist ein wichtiges kulturelles Symbol in Japan und zieht jährlich viele Besucher an, die seine majestätische Präsenz bewundern.