12. Überzahltes Wechselgeld einbehalten
Der Verkäufer gibt Ihnen zu viel Wechselgeld und bemerkt seinen Fehler nicht. Sie haben nun erstmal gespart. In vielen Fällen funktioniert das und man darf sich über seinen kleinen Geldgewinn freuen. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Zunächst müssen Sie wissen: Sie sind nicht verpflichtet, den Kassierer auf seinen Fehler hinzuweisen. Er ist in der Pflicht, seinen Job gewissenhaft auszuführen und muss im Falle des Falles auch dafür haften. Sollte jedoch herauskommen, dass Sie das überzahlte Geld einbehalten haben, sind Sie dazu verpflichtet, es zurückzuzahlen. Andernfalls würden Sie sich strafbar machen.